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Grüne im Landtag konterkarieren mit Bürokratieaufblähung Energiewende

5. Juli 20255. Juli 2025
LAG WFB Hohmann

Robert Hohmann – Bauberater / Mitglied LAG Wirtschaft, Finanzen und Bauen

Kommentar zum Antrag der Grünen DS 21/2191 vom 06.06.2025 im Hessischen Landtag;

Gesetz zur Beteiligung von Gemeinden an alternativer Energiegewinnung

 

Grüne im Landtag konterkarieren mit Bürokratieaufblähung Energiewende

Es liest sich gut. „Beteiligung der Gemeinden an der Windenergie- und Photovoltaiknutzung in Hessen“ hat die Fraktion B90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag es genannt. Vordergründig will man die Kommunen und Bürger an der Wertschöpfung durch die genannten Nutzungen beteiligen. Grundsätzlich ein guter Gedanke. Aber leider wird das dem genannten Ziel, den raschen Ausbau dieser alternativen Energien nicht helfen. Warum? Weil der von der dieser Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf mal wieder ein Bürokratiemonster ohnegleichen ist. Und weil es das, auf mehr oder weniger freiwilliger Basis, längst schon gibt.

Der Bundesgesetzgeber (sogar unter der „Ampel-Regierung“) hat, angesichts der ewig dauernden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen es gerade geschafft, das Genehmigungsverfahren, z.B. über das Bundesbaugesetz, etwas zu „entschlacken“, was tatsächlich zu einer Beschleunigung der Genehmigungen geführt hat. Mit dem hier vorgelegten „hessischen Spezial-Entwurf“ sollen wieder unzählige Regelungen, Bedingungen, Beteiligungspflichten für die Betreiber eingeführt werden, die diese Beschleunigung zunichtemachen.

Zum Antrag: Der Vorhabenträger muss nach den Vorstellungen von B90/Grüne einen „Entwurf für eine Beteiligungsvereinbarung“ erstellen. Der ist allen „beteiligungsberechtigten Gemeinden“ zur Zustimmung vorzulegen. Wenn dann alle zugestimmt haben (was schon einen langwierigen Prozess vermuten lässt), muss der Vorhabenträger diesen Gemeinden ein Angebot zur finanziellen Beteiligung unterbreiten. Dies ist wiederum zustimmungspflichtig. Auch hier: Dauer ungewiss.

Kommt es dann mit einzelnen Gemeinden nicht zu einer Vereinbarung, muss eine „Ausgleichsabgabe“ gezahlt werden. Und na klar: Die Genehmigungsbehörde muss die Einhaltung dieser Schritte nach Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen! Vorher darf die Anlage natürlich nicht gebaut werden. Das grüne Bürokratiemonster beginnt zu wachsen!

Und das Wichtigste wird einmal wieder nicht erwähnt: Es gibt bereits umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten und Zahlungen von z.B. 0,2 Cent pro erzeugter kWh für die Gemeinden. Die Gemeinden können sich auch an den Betreibergesellschaften beteiligen und Gewinne abschöpfen. Ja, Vieles ist freiwillig, wird aber in der vernünftigen Praxis jetzt schon umgesetzt – gerade um die Akzeptanz für solche Anlagen im Gemeindebereich zu erhöhen. Man müsste nur einmal die entsprechenden Gemeinden fragen. Denn die heutige Praxis funktioniert!

Nun, eine vernünftige freiwillige Praxis scheint B90/Grüne aber nicht zu genügen. Da muss mal wieder Befehl und Zwang per Gesetz her.

“Statt erst einmal den wirksamen Ausbau der alternativen Energien sich zügig entwickeln zu lassen, sollen im Namen des „Gutmenschentums“ mit fadenscheiniger Begründung durch den Antrag von B90/Grüne die Betreiber erneut ausgebremst werden. Es scheint immer deutlicher zu werden, wer in diesem Land die Bürokratietreiber sind.” sagt Robert Hohmann, Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft, Finanzen und Bauen. 

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